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   BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07   

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https://dejure.org/2008,9025
BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07 (https://dejure.org/2008,9025)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2008 - 5 StR 387/07 (https://dejure.org/2008,9025)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 5 StR 387/07 (https://dejure.org/2008,9025)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (verminderte Schuldfähigkeit bei chronifizierter posttraumatischer Belastungsstörung, andere schwere seelische Abartigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung aufgrund der Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit; Bemessungskriterien für die Höhe einer Verfallsanordnung; Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    BtMG § 30a Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 54; ; StGB § 55; ; StGB § 73; ; StGB § 73b; ; StGB § 73c

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1 § 55 Abs. 1
    Kriterien für die Bemessung einer - nachträglichen - Gesamtstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens nicht die Anzahl der Taten und die Summe der Einzelstrafen in den Vordergrund gestellt, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens nicht die Anzahl der Taten und die Summe der Einzelstrafen in den Vordergrund gestellt, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07
    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung des Strafrahmens, die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N.) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07
    Zutreffend hat das Landgericht innerhalb des durch §§ 54, 55 StGB vorgegebenen Rahmens nicht die Anzahl der Taten und die Summe der Einzelstrafen in den Vordergrund gestellt, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5, 7, 10).
  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei

    Dies gilt auch für eine Depression, sofern sie dieses Eingangsmerkmal erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 und 5 StR 508/07) nicht zu beanstanden.
  • BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19

    Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der

    Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kommt zwar in Betracht, dass eine chronifizierte posttraumatische Belastungsstörung im Zusammenwirken mit anderen Faktoren, etwa einer schweren Depression, zu einer massiven Persönlichkeitsveränderung führt, welche die gesamte Lebensführung des Betroffenen nachhaltig beeinträchtigt, und somit als "schwere andere seelische Abartigkeit' zu bewerten ist (s. BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07, bei Pfister NStZ-RR 2008, 167; ferner BeckOK StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 50.2).
  • BGH, 06.02.2008 - 5 StR 610/07

    Strafzumessung bei Geständnis (Revisibilität; schuldangemessenes Strafen;

    Die vom Landgericht vorgenommene Bestimmung der Strafrahmen sowie die Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtfreiheitsstrafe sind nach Maßgabe der insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungskompetenz (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05 m.w.N. - und vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07 - und 508/07) nicht zu beanstanden.
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